Beim Check-IN am Anreisetag werden wir Ihnen die Gesamtrechnung aushändigen und somit um die Begleichung vor Ort bitten. Sie können gern mit Karte (EC, maestro, VISA oder Mastercard) oder Bar zahlen.
Wir mögen Tiere dennoch haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Haustiere gestatten!
Unsere Zimmer sind allergikerfreundlich und sollen dies auch bleiben.
Unsere Stornierungsbedingungen
Anzahlung
Bei Gruppenreisen oder Langzeitaufenthalten behalten wir uns vor eine Anzahlung zu berechnen.
Sonderstornierungsbedingungen
Sollten Sie aus einem Risikogebiet kommen und vorher bei uns gebucht haben. Sollten Sie sich keine Sorgen machen müssen. Wir werden versuchen auf Sie zuzugehen und Ihnen mit einer Verschiebung
entgegenkommen in Form eines Gutscheins.
Das 36 Guesthouse und deren Eigentümer (Vermieter) haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Gast haftet für alle durch ihn verursachten Schäden. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für das Zimmer/Apartment und verpflichtet sich, diese in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Der Gast trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung aller vom Vermieter angebotenen Gegenstände. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, für Personenschäden etc. trägt der Vermieter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.